Die gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme bilden die Pflichtleistungen der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI).
Ab dem 01.01.2021 wird die Vergütung einer passiven Bewegungsschiene (CPM) im Rahmen einer Domiziltherapie durch die Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) nicht mehr empfohlen, weshalb diese durch die Versicherer grundsätzlich nicht mehr respektive nur je nach den von ihnen festgelegten Bedingungen freiwillig vergütet wird.
Ausnahme bildet die Schulterbewegungsmaschine ausschliesslich bei Indikation der idiopathischen Schultersteife nach einem Unfallereignis. Hier werden die Miete sowie die erhöhte Grundpauschale nach erfolgter Kostengutsprache durch die Versicherer übernommen. Diese ist vorgängig vom behandelnden Arzt beim Versicherer einzuholen. Die Vergütung der Versicherer erfolgt gemäss MiGeL 30.01.03.00.2 à CHF 3.34/Tag (bei max. 60 Tagen) und MiGeL 30.01.03.01.2 CHF 280.00 einmalige Pauschale.
Sämtliche Kosten bzw. verbleibende Kosten nach einer allfälligen Kostenbeteiligung durch die Versicherer müssen durch den Patienten getragen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an den Patienten.
CPM/CAM Bewegungsschiene | Unsere Tarife | ||
Schulter-, Fuss- und Ellbogenbewegungsschiene | CHF 11.70 | ||
Kniebewegungsschiene | CHF 8.55 | ||
Grundpauschale | CHF 180.00 |
Mindestmietdauer 30 Tage
Grundpauschale
Unsere Grundpauschale beinhaltet die Lieferung, Installation, Adaption, Instruktion, Rücknahme, Reinigung sowie Verbrauchsmaterial und beträgt CHF 180.00 (einmalig pro Vermietung) und kommt bei jeder Bewegungsschiene zur Anwendung.
Sie können die Bewegungsschiene auch persönlich bei uns in Balsthal abholen/zurückbringen oder sich diese per Post zuschicken/uns wieder retournieren lassen. In diesem Fall profitieren Sie von einer vergünstigten Grundpauschale:
Unbezahlte Rechnungen werden nach 30 Tagen automatisch dem Inkasso (Credit Management AG) übergeben.
Tel. 0800 344 344 - Fax 062 386 60 69 - E-Mail: info(at)cpm-reha.ch